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Ich suche immer noch die Haken

Irgendwas muss ich übersehen haben, nur was?

Ab dem 1.7.2011 tritt das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft. Ab diesem Datum kann man elektronische Rechnungen auch ohne qual. digitale Signatur zum Vorsteuerabzug heranziehen.

Kurze Erklärung: Wenn ich eine Rechnung bekomme, kann ich die enthaltene Mehrwertsteuer (= meine Vorsteuer) abziehen und bekomme diese vom Finanzamt wieder. Im Gegenzug muss ich Umsatzsteuer auf meine Rechnungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen. Um aber die Vorsteuer abziehen zu können, gab es bei elektronischen Rechnungen (z.B. per Mail versendet) die Regel, dass diese digital signiert sein muss. Das hat sich jedoch in der Praxis nicht durchgesetzt.

Ab Juli gelten also andere Regeln. In einer FAQ des Finanzministeriums findet man viele Infos:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_310/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html#2

Und es scheint wirklich so zu sein, als wäre es in Zukunft möglich, Rechnungen ohne große Probleme per Mail zu verschicken und zu empfangen (ok, das ging auch schon vorher – aber dann durfte man die Vorsteuer nicht ziehen). Sollte es tatsächlich ein Gesetz geben, welches das Leben einfacher macht? Da muss ein Haken sein. Da ist bestimmt ein Haken bei. Ich finde ihn nur noch nicht …

8 thoughts on “Ich suche immer noch die Haken

  • Andreas F. sagt:

    Hallo Sven,

    zuerst mal: Das ist ein *Gesetzesvorschlag*, der von Bundestag und Bundesrat noch abgesegnet werden muß. Noch steht nicht fest, daß es zum 1.7. so sein wird, auch wenn es wahrscheinlich ist.

    Der Wegfall der Pflicht der qualifizierten elektronischen Signatur ist nichts, was die Bundesregierung „aus sich heraus“ will. Es wird damit nur eine verbindliche EU-Vorgabe aus dem letzten Jahr in nationales Recht umgesetzt, gegen die sich die Bundesregierung bisher lange gesträubt hat.

    Ein Haken ist, daß es dann auch nur für Rechnungen, die ab dem 1.7.2011 ausgestellt werden, gelten soll. Es wird nicht rückwirkend auf die Pflicht zur qualifizierte elektronische Signatur verzichtet. Das dürfte Außen-Buchprüfungen der Jahre 2011, 2010,… die ja erst in ein paar Jahren erfolgen werden, immer noch „interessant“ werden lassen. Es gibt ja diverse Firmen, die Rechnungen per Email ohne Signatur verschickt haben, die der Empfänger dann einfach ausgedruckt und (unerlaubterweise) so getan hat, als sei es eine Papierrechung gewesen.

    Ebenfalls ein Haken könnte sein, daß elektronisch erhaltene Rechnungen auch sofort auf Datenträger (nicht flüchtig, einmal-beschreibbar, nicht mehr veränderbares Medium, z.B. CD, DVD) für 10 Jahre gespeichert/archiviert werden müssen. Datensicherungen auf Band oder Festplatten sind nicht erlaubt. Ausdrucke auf Papier zu Archivieren ist ebenfalls nicht erlaubt bzw. gelten nicht als ausreichend.

  • Sven Rimbach sagt:

    @Andreas: Richtig, die EU fordert technologieneutrale Gesetze, das betraf auf die Signatur

    Das mit dem Zwang, es auf DVD/CD zu brennen ist nicht richtig. Du bist verpflichtet, die Rechnungen so zu archivieren, dass sie nicht mehr nachträglich manipuliert werden können. Es ist eine Lösung, die Daten zu brennen. Aber ich finde
    nirgendwo ein Verbot, dass ist die Rechnungen einfach selber signiere und
    archiviere. Allgemein muss man es nur revisionssicher archivieren.
    Da gibt es viele Wege.

    Andere Möglichkeit:
    Wenn ich die Rechnung per De-Mail bekomme, hat sie bereits einen Hashkey. Dann reicht es aus, wenn ich die De-Mail exportiere und archiviere.
    Ich könnte die Rechnung auch einfach in dem De-Safe ablegen wenn ich sie
    über andere Wege bekomme. Der De-safe ist per Gesetz aus
    revisionssicher definiert.
    Wenn mein De-Mail Provider innerhalb der 10 Jahre seinen Betrieb einstellt,
    gibt es per Gesetz eine Weiterführung des Dienstes (entweder durch einen anderen
    Provider oder durch das BSi).
    Damit bin ich dann auch wieder auf der sicheren Seite.

  • Andreas F. sagt:

    CD/DVD sind nur als Beispiel für einen „Datenträger, der keine Änderungen mehr zulässt“ genannt. Falls De-Mail so ein „Datenträger“ wäre, wäre das dann vermutlich auch erlaubt.

    Ach ja, noch eine Unschönheit:

    Wenn ich eine PDF-Rechnung per Email bekomme, oder sie direkt vom „Kundenportal“ eines Dienstleisters gesichert herunterlade, muß ich sie als Datei 10 Jahre lang aufbewahren, es reicht nicht, sie auszudrucken und mit einer manuellen Prüfbestätigung zu vermerken und den Ausdruck zu Archivieren.

    Wenn mein Dienstleister mir aber die PDF-Rechnung über seine Fax-Sende-Software zu faxt (und das dann genauso ungesichert wie Email per Internet, weil das FAX per SIP/VoIP kommuniziert und nicht mehr per Analog/ISDN-Telefon, bei mir ankommt und auf meinem FAX/Drucker gedruckt wird, darf ich den Ausdruck meines Druckers als Papierdokument archivieren.

    Es wurde halt nur das nötigste der EU-Direktive umgesetzt, weil man eigentlich gerne die Pflicht der el. qual. Signatur o.ä. (z.B. De-Mail) weiter vorgeschrieben hätte, hat aber nicht wirklich das ganze Verfahren mal generell überdacht …

  • Andreas F. sagt:

    Aber bevor hier jemand denkt, ich würde nur das Haar in der Suppe suchen und wäre undankbar. Natürlich finde ich die Änderung gut und bin der EU sehr dankbar, daß Sie sich gegen den Willen der deutschen Regierung durchgesetzt haben und die Pflicht zur Rechnungssignatur gekippt haben, weil mir das eine große Vereinfachung ist. Und ich bin der deutschen Regierung dankbar, daß sie sich so lange mit Händen und Füssen dagegen gewehrt haben, so daß es nciht eher kam und auch die letzten meiner größeren Kunden die Rechnungssignatur endlich in 2010 noch umgesetzt haben und es mir bis 2010 nette Projektumsätze gebracht hat. :-)

    Schade nur für die reinen Signatur-Dienstleister/Anbieter, die sich jetzt eine neue Existenzberechtigung suchen müssen, …

  • Sven Rimbach sagt:

    @Andreas:
    Böse Falle. Die von Dir
    beschriebene Fax-Schnittstelle
    ist AFAIK nicht erlaubt.
    Es wurde mehrfach gerichtlich
    geklärt, welche Fax-Geräte „erlaubt“ sind.
    Ergebnis: Nur altmodische Standardgeräte
    (Papier rein, Papier raus).
    Fax2Mail PDF2Fax usw. sind
    _nicht_ gerichtsfest.

  • Andreas F. sagt:

    @Sven: Der Sender darf auch per „Computerfax“ versenden. Nur der Empfänger braucht ein „richtiges“ FAX-Gerät (darunter zählen AFAIK Fax-Geräte, die auch als Scanner/Drucker fungieren können, sog. MFC ).

    Allerdings ist es dem Empfänger nicht vorgeschrieben, daß das Gerät direkt an einem POTS/ISDN Anschluß hängen muß, sondern kann es auch per ATA per VoIP über das Internet anschließen. So das vorher beschriebene Szenario.

  • Sven Rimbach sagt:

    @Andreas: Das ist wohl leider nicht richtig. Hier eine Quelle:

    http://www.bvbc-wl.de/pdf/Rechnungen%20per%20Fax.pdf

  • Andreas F. sagt:

    @Sven: In der aus Deinem Beitrag verlinkten FAQ-Seite steht:

    „Die Übermittlung einer Rechnung von Standard-Fax zu Standard-Fax oder
    von Computer-Telefax/Fax-Server an Standard-Telefax gilt zukünftig als
    Papierrechnung.“

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