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Herr Köhler und das sog. Zugangserschwernissgesetz

Der Bundespräsident hat das Zugangserschwernissgesetz nun also unterzeichnet. Dafür wird er gerade massiv aus allen Richtungen kritisiert. Denn jetzt haben wir ein Gesetz, was nur erstellt wurde, um damit Wahlkampfgetöse zu machen – welches aber nun niemand mehr haben will. Die Regierung will das Gesetz ruhen lassen und die Provider werden mit Sicherheit die dazu notwendige Infrastruktur noch nicht aufgebaut haben.

Aber ist an dieser Situation Horst Köhler Schuld? War es falsch, das Gesetz zu unterschreiben? Aus meiner Sicht absolut nicht. Es wäre ganz im Gegenteil fatal gewesen, wenn er das Gesetz nicht unterschrieben hätten. Das Gesetz ist Unfug. Es ist inhaltlich Quark, es hat nach Expertenmeinung keine Wirkung und wurde in einer erstaunlich kurzen Zeit durchgedrückt – dabei hat man so ziemlich sämtliche Sachargumente dagegen ignoriert. Bei diesem Gesetz hat der Gesetzgeber aus meiner Sicht seine Macht zu Wahlkampfzwecken missbraucht. So etwas darf es nicht geben!

Wenn Köhler nun das Gesetz nicht unterschrieben hätte, wäre das ein falsches Signal. Dann könnten Politiker ja auf die Idee kommen, es sei eine gute Idee, während eines Wahlkampfes populistischen Dreck in Gesetzform zu packen um ein paar Stimmen mehr zu bekommen. Um die Folgen muss man sich keine Sorgen machen, wird schon nichts passieren.

Jetzt müssen die verantwortlichen Politiker selber sehen, wie sie aus der Sache wieder herauskommen. Und das ist gut so!

4 thoughts on “Herr Köhler und das sog. Zugangserschwernissgesetz

  • Lapidarium42 sagt:

    positiv gesehen bietet die gut dokumentierte Geschichte dieses Gesetzes ( Wahlkampf, Zensursula, Petition usw.) viel Anschauungsmaterial zur Realpolitik und einer verblüffenden Ahnungslosigkeit bei Politikern und(!) Wählern zum Thema Netz.

    Die Unterschrift und die sich daraus ergebende drollige Gesetzeslage war noch das fehlende Sahnehäubchen zu dieser tragischen Politshow.

  • Frank Blome sagt:

    Ich sehe das eigentlich genau umgekehrt. Genau _weil_ er jetzt das Gesetzt unterschrieben hat, legitimiert er den ganzen Unfug der mit dem Gesetz einhergeht (und -ging). Aus meiner Sicht hätte er sich – unterstützt durch fachlich gute Berater – mit den ganzen Protagonisten zusammen setzen müssen und ihnen richtig den Kopf waschen müssen!

    Jetzt kann man der Auffassung sein, dass Herr Köhler jeden Quatsch unterschreibt, was ich eigentlich nicht glauben kann (und will). Bisher hatte ich von unserem Bundespräsidenten eine sehr hohe Meinung. Eigentlich gehört er zu den wenigen Politik-Verantwortlichen in unserem Land, die ich noch wirklich respektiere. Durch diese Unterschrift hat leider meine Meinung über Herrn Köhler einen „Knacks“ bekommen.

  • Andreas F. sagt:

    Der Bundespräsident hat, gemäß heute üblicher Interpretation von Verfassungsrechtlern des Artikel 82 GG, ein umfassendes formales Prüfungsrecht und nur bei offensichtlich gegen das Grundgesetz verstossenden Gesetzen auch ein materielles, inhaltliches Prüfungsrecht.

    Er hat jedoch nicht das Recht „schlechte“ oder „bescheuerte“ Gesetze abzulehnen und ist daher vom Grundgesetz her verpflichtet, jeden „Quatsch“ in Gesetzesform zu unterschreiben.

  • Frank Blome sagt:

    @Andreas F.
    Bisher haben Präsidenten immer wieder mal Gesetze aus unterschiedlichsten Gründen nicht unterzeichnet. Es liegt im Ermessen des Amtsinhabers wie er hier verfährt, da sich das GG nicht 100% klar ausdrückt, bzw. auch an der Stelle interpretationsfähig ist.

    Bisher hat Herr Köhler m. W. zwei Mal eine Unterschrift verweigert und in einem Fall sogar einen umfangreichen Kommentar dazu abgegeben. Beides (Unterschrift und Kommentar) ist leider ausgeblieben und das enttäuscht mich zutiefst.

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