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ePost und Datenschutz

Da ich mich ja einiger Zeit mit De-Mail beschäftigt hatte, habe ich natürlich auch bei der Gegenveranstaltung, dem E-Postbrief ein Konto eröffnet. Deren Umgang mit Datenschutz ist … schon interessant.

Der 1. Akt

Ich achte grundsätzlich darauf, dass bei Anmeldung für irgendwelche Dienste Kontaktaufnahme für Werbung, Newsletter etc. verbiete. So auch bei der Epost. trotzdem bekam ich 2011 eine Newsletter. Ich habe mich beschwert und erhielt folgende Anttwort:

Bei unserem Weihnachtsnewsletter handelt es sich um eine einmalige Aktion. Der Newsletter ist als „Dankeschön“ für alle E-POSTBRIEF Kunden zu verstehen, unabhängig vom Newsletter-Abonnement.

Meine Antwort:

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass weder die entsprechende Gesetzgebung, noch Datenschutzrichtlinien, noch ihre eigenen AGB und Datenschutzbestimmungen irgendwo vorsehen, dass unerwünschte Werbung keine unerwünschte Werbung mehr ist, wenn es sich dabei um eine „einmalige Aktion“ handelt.
Ich fordere Sie daher nochmals auf, mir in Zukunft keine derartigen Nachrichten mehr zu senden.

Darauf bekamt ich folgende Reaktion:

wie von Ihnen gewünscht bestätigen wir Ihnen, dass Sie künftig keine derartigen Nachrichten wie unseren Weihnachts-E-POSTBRIEF mehr erhalten werden. Vielmehr wird Sorge dafür getragen, dass wir Ihnen künftig nur die zwingend erforderliche Kommunikation zusenden werden.

Das bekam ich dann sogar zusätzlich noch schriftlich. Hey, geht doch. Tja, weit gefehlt…

Der 2. Akt

Vor einigen Tagen gab es dann wieder Werbung. Also schrieb ich eine neue Beschwerde:

Was muss ich tun, damit Ich – wie von Ihnen nun bereits mehrfach zugesagt – keine unerwünschte Werbung mehr erhalte?

Antwort:

Der Verwendung von Bestandsdaten für Beratung, Marktforschung und Information zu Produkten und Aktionen der Deutschen Post DHL kann widersprochen werden.

Ah ja … Ich:

Bitte teilen Sie mir mit, wann und in welcher Form ich Ihnen die Einwilligung zur Kontaktaufnahme für  Werbung, Marktforschung etc. gegeben habe.

 Antwort:

Die Zustimmung haben Sie bei der Registrierung zu Ihrem E-POST Portal erteilt, im Laufe der Erinnerungsfunktion oder selbstständig im Portal aktiviert.Leider können wir nur die letzte Änderung einsehen, also Ihre Deaktivierung des Newsletter.

ich:

 Sie bestätigen mir also gerade, dass Sie mit dem Produkt ePost gegen §13 des TMG verstoßen?

Ich bin mal sehr auf die Antwort gespannt …

 

Wer sich für Details interessiert, hier das Gesetz

 

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2 thoughts on “ePost und Datenschutz

  • Tim sagt:

    Hey,
    gab es noch eine Antwort? Und: denkst du wirklich der Supportmitarbeiter weiß worauf du hinaus willst? ;)

    lg
    Tim

    • sri sagt:

      Ja es gab eine Antwort und – Nein, der Supportler wusste es nicht.

      Die Antwort war, ich solle doch in meinen Einstellungen das Häckchen entfernen.
      Was nicht erklärt, wieso das trotz schriftlicher(!) Zusicherung der Post gesetzt war …

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