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Verschwörungstheorien und das Zugangs-erschwerniss-gesetz

Was mir heute morgen unter der Dusche so eingefallen ist. In der ersten Fassung desd Gesetzes Zur „Warnung von Anbietern von Kinderpornographie“ stand noch drin, dass die Stopp-Seite durch das BKA gehostet wird. Jetzt soll es der Diensteanbieter selber machen:

Die Diensteanbieter leiten Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote ab- gerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung) um, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmög- lichkeit zum Bundeskriminalamt informiert. Die Ausgestaltung bestimmt das Bundeskriminalamt.

Der letzte Satz ist interessant. Also liefert das BKA eine HTML Seite. Jetzt müssen ja laut Gesetz die Provider nicht mehr die IP Adresse des Aufrufenden herausrücken. Brauchen sie auch gar nicht.

Einen entsprechenden Code kann sich das BKA ja einfach selber in den Code einbauen …

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