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Premiere die 3.

Argh. Ich wusste, ich würde mich über meine Gutmütigkeit ärgern.

Der Kunde will anscheinend nicht zahlen. Ich hätte also sofort das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege leiten sollen. Grummel …

2 thoughts on “Premiere die 3.

  • Andreas sagt:

    Wenn Du ihn ärgern willst, dann stelle zusätzlich zur Mahnung auch gleich für den Kunden einen Insolvenzantrag (kostet nichts, nur einen Brief an Gericht/Register). Als Gläubiger darfst Du das, wenn Du glaubst, der Kunden kann nicht zahlen und es hat für Dich keine Nachteile (nur der säumige Zahler ist halt sauer auf Dich, weil er dadurch unangenehme Fragen beantworten muss …).

    Gleichzeitig gibt Dir das auch die Gewissheit, ob beim Kunden überhaupt noch was zu holen ist (sonst musst Du Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher ggf. ja aus eigener Tasche finanzieren, was mir früher schon ein paar mal passiert ist.).

    Einige Krankenkassen z.B. stellen recht schnell Insolvenzantrag, wenn eine Firma mit den Sozialbeiträgen in Verzug gerät…

  • lapidarium42 sagt:

    Netter Tip mit dem Insolvenzantrag, hätte da auch einen Kandidaten.

    Aber man begegnet sich im Leben mindestens zweimal.

    Ärgern macht im Moment der schlechten Laune Luft, aber bedeuted auch Konzentration auf den negativen Kunden.

    Auf Dauer lohnt sich doch die Konzentration auf positive Kunden für Geldbeutel und Gemüt.

    Ich stehe (meistens) zu meiner Gutmütigkeit :-)

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