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Gleichbehandlungsgesetz

Hmm, ich glaube, ich habe eine Auswirkung des Gleichbehandlungsgesetztes gesehen: bei der DBA liegt kein Playboy mehr im Flugzeug aus…

2 thoughts on “Gleichbehandlungsgesetz

  • fjodo sagt:

    Auszug aus einer Diplomprüfungsordnung:
    „Die Diplomarbeit kann von jeder Professorin oder jedem Professor, die oder der gemäß […] zur oder zum Prüfenden bestellt werden kann, ausgegeben und betreut werden. Steht fest, dass ein geeignetes Thema […], so kann auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten der Prüfungsausschuss auch eine Honorarprofessoring oder einen Honorarprofessor oder eine mit entsprechenden Aufgaben betraute Lehrbeauftragte bzw. einen Lehrbeauftragten gemäß […] zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellen.“

    Dagegen ist ja das geschlechtsspezifische Kapital-Binnen-I (ProfessorIn, KandidatIn) eine Wohltat.

  • Nicolas Kübler sagt:

    Es reicht doch am Anfang ein Satz, dass die Wörter neutral gewählt sind und ein Professor sowohl für die weibliche als auch männliche Person gilt. Solche Nennungen von beiden Geschlechtern, macht doch alles sehr viel schwieriger verständlich und der eigentliche Inhalt, auf den es wirklich ankommt, geht unter. Vielleicht sollte man einfach statt Geschlechter zu nennen immer die Umschreibung z.B. „Person, die eine Professur inne hat“ am Anfang nennen, und dann fortwährend nur von dieser Person sprechen.

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