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Urteil mit Folgen

Heise ist in einer mündlichen Verhandlung gegen eine Abmahnung wegen eines Forum-Beitrages gescheitert.
Ich gehe davon aus, dass die Geschichte in der nächsten Verhandlung keinen Bestand mehr hat. Andernfalls wären die Folgen absurd:
– Man könnte in einem (nicht elektronischen) Gästebuch eines Hotels strafrechtliche Dinge reinschreiben (so,dass man es nicht sofort findet) und anschließend das Hotel abmahnen. Super, wenn man Konkurrenten loswerden will.
– Und wehe der Klofrau, die nicht alle Klosprüche mehrmals täglich überprüft.
– Newsserver gibt es auch nicht mehr. Dabei dachte ich, dass Thema sei endlich erledigt. Als ich bei einem Internetprovider gearbeitet habe, war dies tatsächlich noch ein Problem. Allerdings wurden die Gesetze nachgezogen.
– Natürlich müssen alle Blogs ihre Kommentarfunktion ausschalten.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wenn ich Kenntnis von strafrechtlich relevanten Einträgen bekomme, muss ich tätig werden. Aber das Urteil ist – so wie Heise es beschreibt – Unfug. Es widerspricht in meinen Augen auch klar der Idee der geltenden Gesetze zu dem Thema.

Nachtrag 6.12.:
Da hat Heise wohl ein wenig einseitig berichtet. Offenbar lautet die Argumentation, dass diese Kommentare wie Leserbriefe zu werten seien – da sie Reaktionen auf einen Artikel darstellten. Jetzt stellt sich die Frage, ob es dann einen Unterschied zwischen heise und einem bel. Blog gibt. Ich bin auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt.

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